Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.01.2006 - 2 Ws 23/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6408
OLG Köln, 16.01.2006 - 2 Ws 23/06 (https://dejure.org/2006,6408)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.01.2006 - 2 Ws 23/06 (https://dejure.org/2006,6408)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Januar 2006 - 2 Ws 23/06 (https://dejure.org/2006,6408)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6408) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bestellung eines Pflichtverteidigers im Maßregelvollzug

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO § 140 Abs. 2
    Bestellung eines Pflichtverteidigers im Maßregelvollzug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf Grund eines Borderline-Syndroms; Anwesenheit von Pflichtverteidiger bei mündlicher Anhörung im Vollstreckungsverfahren; Pflicht zur Anberaumung von neuem Termin mit Anwesenheit von Pflichtvertediger ...

  • Judicialis

    StGB § 67e

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67e
    Anberaumung eines neuen Termins bei Verhinderung des Pflichtverteidigers im Maßregelvollzugsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2006, 430
  • BeckRS 2006, 1622
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.02.1993 - 2 BvR 710/91

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei mündlichen Anhörung im

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2006 - 2 Ws 23/06
    Jedoch gebietet es der im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Grundsatz des fairen Verfahrens, dem Verteidiger in entsprechender Anwendung der §§ 163 a, 168 c StPO auch bei der mündlichen Anhörung im Vollsteckungsverfahren die Teilnahme zu gestatten (vgl BVerfG NJW 93, 2301).

    Die ausreichende Gewähr für eine sachgerechte Stellungnahme bietet hingegen wegen der Chance, die Sache mit dem Gericht und weiteren Beteiligten - hier insbesondere den bei der Anhörung zu Dritt erschienenen Ärzten - zu erörtern, die mündliche Anhörung (vgl BVerfG NJW 93, 2301).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2006 - 2 Ws 23/06
    Die Beiordnung war auch aus verfassungsrechtlichen Gründen (vgl hierzu BVerfG NJW 86, 767,771; BVerfG Kammerentscheidung des 2. Senats vom 13.11.2005 - 2 BvR 792/05) geboten, da der psychisch kranke Untergebrachte, der lediglich einen Hauptschulabschluß erreicht hat, über keine Berufsausbildung verfügt und seit etwa 1983 entwurzelt ist, angesichts des Gewichts der Entscheidung - er befindet sich inzwischen seit mehr als neun Jahren in Unfreiheit - und der komplizierten Sach- und Rechtslage zur effektiven Wahrnehmung seiner Recht nicht hinreichend in der Lage ist.
  • BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05

    Recht auf ein faires Verfahren (Bestellung eines Pflichtverteidigers im

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2006 - 2 Ws 23/06
    Die Beiordnung war auch aus verfassungsrechtlichen Gründen (vgl hierzu BVerfG NJW 86, 767,771; BVerfG Kammerentscheidung des 2. Senats vom 13.11.2005 - 2 BvR 792/05) geboten, da der psychisch kranke Untergebrachte, der lediglich einen Hauptschulabschluß erreicht hat, über keine Berufsausbildung verfügt und seit etwa 1983 entwurzelt ist, angesichts des Gewichts der Entscheidung - er befindet sich inzwischen seit mehr als neun Jahren in Unfreiheit - und der komplizierten Sach- und Rechtslage zur effektiven Wahrnehmung seiner Recht nicht hinreichend in der Lage ist.
  • BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91

    Aussetzung des Strafrestes; Mündliche Anhörung vor Entscheidung über Aussetzung;

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2006 - 2 Ws 23/06
    Die Rechtsprechung misst einem - ausdrücklichen - Verzicht eines Verurteilten nur insoweit rechtliche Bedeutung zu, als er selbst auf eine Anhörung verzichtet; einem Verurteilten, der an der zu treffenden Entscheidung kein Interesse zeigt, wird die mündliche Anhörung nicht aufgedrängt (vgl BGH NJW 2000, 1663; Meyer-Goßner, StPO, 48.Aufl., § 454 Rn 30 m.w.N.).
  • OLG Köln, 07.10.2005 - 2 Ws 469/05

    Fehlende Anhörung des Beschuldigten vor Pflichtverteidigerbestellung

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2006 - 2 Ws 23/06
    Seine Aufgabe verlangt von ihm, das Verfahren in eigener Verantwortung und unabhängig von dem Untergebrachten zu dessen Schutz mitzugestalten (BGH JR 96, 124; Senat 07.10.05 - 2 Ws 469/05-).
  • OLG Nürnberg, 09.07.2002 - Ws 648/02

    Strafvollzug: Anspruch auf eigene Bettwäsche

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2006 - 2 Ws 23/06
    Der Senat hat durch Beschlüsse vom 14.12.2001 - 2 Ws 542/01 - und vom 23.12.2002 - 2 Ws 648/02 - Beschwerden des Untergebrachten gegen die Ablehnung der Aussetzung des weiteren Vollzugs der Maßregel zur Bewährung verworfen.
  • OLG Hamm, 16.06.2015 - 4 Ws 200/15

    Unzulässigkeit der mündlichen Anhörung des Untergebrachten in Abwesenheit des

    Jedoch gebietet es der im Rechtsstaatsprinzip verwurzelte Grundsatz des fairen Verfahrens, dem Verteidiger in entsprechender Anwendung der §§ 163, 168 c StPO auch bei der mündlichen Anhörung im Vollstreckungsverfahren die Teilnahme zu gestatten (zu vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16.01.2006 - 2 Ws 23/06 -).
  • OLG Düsseldorf, 01.04.2019 - 5 Ws 50/19

    Entbehrlichkeit der Pflicht zur mündlichen Anhörung des Untergebrachten

    Hinsichtlich dieser Pflicht zur mündlichen Anhörung ist allgemein anerkannt, dass sie - über die Regelungen in § 454 Abs. 1 S. 4 StPO hinaus - auch dann entbehrlich ist, wenn sie ersichlich nicht sinnvoll ist, weil der Anzuhörende vor dem anberaumten Termin ausdrücklich und eindeutig erklärt hat, nicht mündlich angehört werden zu wollen und deshalb an der Anhörung nicht teilzunehmen (vgl. BGH, NStZ 2000, 279 zitiert nach juris, dort Leitsatz 1 und Rn. 3; OLG Düsseldorf, NStZ 1987, 524, zitiert nach juris, dort Orientierungssatz 2; OLG Köln, StV 2006, 430, zitiert nach juris, dort Rn. 12; OLG Karlsruhe, NStZ 1996, 302, zitiert nach juris, dort Rn. 5).
  • OLG Saarbrücken, 23.09.2010 - 1 Ws 137/10

    Strafvollstreckung; Recht auf Verfahrensbeistand; Benachrichtigung des Beistands

    Aufgrund des Verfahrensfehlers ist der Verurteilte erneut gemäß § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO mündlich zu hören (OLG Naumburg, aaO., OLG Düsseldorf, StV 2003, 684; OLG Zweibrücken, aaO.; OLG Köln, StV 2006, 430 ; OLG Braunschweig, StV 2001, 21 ; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 1 Ws 318/07).
  • LG Bielefeld, 06.10.2020 - 3 Qs 326/20

    (Pflicht)Verteidiger, Anwesenheit, Anhörung Strafvollstreckunsgverfahren

    Dieses Recht hat das Amtsgericht verletzt (vgl. OLG Hamm BeckRS 2015, 19671; OLG Köln BeckRS 2006, 1622).
  • KG, 15.04.2021 - 5 Ws 65/21

    Anwesenheit des Wunschverteidigers bei

    Dies gilt ebenso im Verfahren über den weiteren Vollzug einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 2015 - III-4 Ws 200/15 -, juris Rn. 5 f.; OLG Köln, Beschluss vom 16. Januar 2006 - 2 Ws 23/06 -, juris Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht